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VSME und Wesentlichkeitsanalyse

Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse wie bei den ESRS verlangt der freiwillige Standard nicht. Das Wort kommt im Text der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 nicht einmal vor. Stattdessen gibt es feste Angaben, das Prinzip „wenn zutreffend“ und den Hinweis, Themen zu ergänzen, die für Ihre Branche typisch sind.

Stand: 3. Oktober 2026

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Was der Standard stattdessen verlangt

Bei den ESRS steht am Anfang die Frage, welche Themen wesentlich sind: für die Umwelt und die Menschen und für die Finanzlage des Unternehmens. Erst danach entscheidet sich, was berichtet wird. Für große Unternehmen ist das ein eigenes Projekt mit Befragungen, Bewertungen und Dokumentation.

Der freiwillige Standard dreht das um. Er nennt die Angaben fest, B1 bis B11 im Basismodul und C1 bis C9 im Zusatzmodul. Ein Modul muss vollständig angewandt werden (Absatz 27). Damit das für einen Malerbetrieb genauso passt wie für eine Spedition, gibt es drei Stellschrauben.

Stellschraube Fundstelle Was sie bedeutet
„wenn zutreffend“ Absatz 15 Manche Angaben gelten nur unter Umständen, etwa Schadstoffmeldungen oder wasserintensive Produktion. Fehlt die Angabe, gilt sie als nicht zutreffend.
Größenstaffel Kennzeichnung in eckigen Klammern Energie, CO2, Wasser, Abfall und viele Punkte des Zusatzmoduls sind bis 10 Beschäftigte freiwillig.
Branchentypische Themen Absatz 12, Anhang B Zusätzliche Angaben sind angebracht, wenn ein Thema in Ihrer Branche typisch ist, Scope 3 eingeschlossen. Anhang B listet mögliche Themen.

Quelle: Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 (EUR-Lex).

Branchentypische Themen in der Praxis

Absatz 12 ist kein Freibrief und keine Pflicht zur Analyse. Er sagt: Wenn in Ihrer Branche ein Thema üblich ist, das der Standard nicht abfragt, ist es sinnvoll, dazu etwas zu schreiben. Für eine Bäckerei sind das vielleicht Lebensmittelabfälle, für einen Kfz-Betrieb Altöl und Kältemittel, für eine Spedition die Lkw-Flotte. Der Standard selbst nennt Herstellung, Lebensmittel, Bau und Verpackung als Branchen, in denen Scope 3 oft eine Rolle spielt (Absätze 49 bis 52).

In unserem Bericht landen solche Punkte in den Abschnitten B2 und B7, soweit Sie sie im Formular angeben. Scope 3 rechnen wir nicht. Wie die drei Scopes zusammenhängen, erklärt Scope 1, 2 und 3.

Wenn der Bogen trotzdem eine Analyse verlangt

Lieferantenfragebögen großer Konzerne stammen oft aus der Zeit vor dem Omnibus und fragen nach einer Wesentlichkeitsmatrix, nach Stakeholdern oder nach Scope 3. Für Geschäftsjahre ab 2027 darf ein berichtspflichtiger Kunde das von Zulieferern bis 1.000 Beschäftigte für seinen Bericht nicht mehr verlangen; wer mehr fragt, muss auf Ihr Recht hinweisen, es abzulehnen. Die Liste der zulässigen Angaben steht unter Was Kunden fragen dürfen.

In unserer Antwortdatei stehen solche Fragen als „nicht im VSME-Katalog“, gelb markiert. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie freiwillig antworten oder auf den Standard verweisen. Laden Sie den Bogen im Formular hoch, und Sie bekommen die Antworten auf alle Fragen, die Ihre Angaben hergeben, garantiert innerhalb von 4 Stunden.

Und die Bank?

Banken sind an die Obergrenze nicht gebunden, die Verordnung ermutigt sie nur, sich an den Standard zu halten. Eine Wesentlichkeitsanalyse fragen sie von kleinen Firmenkunden aber selten ab. Häufiger geht es um Klimarisiken am Standort und ein Ziel zur Senkung der Emissionen, beides Teil des Zusatzmoduls.

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Häufige Fragen

Muss ich für den VSME Stakeholder befragen?

Nein. Der freiwillige Standard sieht weder eine Stakeholder-Befragung noch eine Wesentlichkeitsmatrix vor. Er legt die Angaben fest und lässt Sie ergänzen, was für Ihre Branche oder Ihr Unternehmen typisch ist.

Was ist der Unterschied zwischen „wenn zutreffend“ und freiwillig?

Eine Angabe „wenn zutreffend“ müssen Sie machen, sobald der Umstand vorliegt, etwa Tochtergesellschaften oder eine Pflicht zum Bericht über den Lohnunterschied. Eine freiwillige Angabe dürfen Sie machen, müssen aber nicht.

Mein Kunde verlangt eine Wesentlichkeitsanalyse. Was nun?

Für Geschäftsjahre ab 2027 gehört sie nicht zu den Angaben, die ein berichtspflichtiger Kunde von Zulieferern bis 1.000 Beschäftigte für seinen Bericht verlangen darf. Freiwillig können Sie mehr liefern. Ob Sie das tun, entscheiden Sie.