Die neue Grenze der EU
Der Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, EUR-Lex) hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD stark verkleinert. Berichten sollen künftig nur Unternehmen, die zum Bilanzstichtag beide Werte überschreiten: einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. € und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte. Für Konzerne gilt dieselbe Grenze auf konsolidierter Basis.
| Wer | Was die Richtlinie vorsieht |
|---|---|
| Mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Umsatz | Pflichtbericht nach ESRS, für Geschäftsjahre ab 2027 (erster Bericht 2028), Kapitalmarktunternehmen der ersten Welle schon früher |
| Unternehmen der ersten Welle unterhalb der neuen Grenze | fallen ab Geschäftsjahren ab 2027 heraus; Mitgliedstaaten dürfen sie schon für 2025 und 2026 befreien |
| Alle anderen, also fast jedes KMU | keine Pflicht, freiwilliger Standard (VS) als Angebot |
Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19. März 2027 umsetzen (Art. 5 der Richtlinie).
Der Stand in Deutschland
Deutschland hat die CSRD von 2022 nie fristgerecht umgesetzt. Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes liegt seit Herbst 2025 im Bundestag (Drucksache 21/1857). Im März 2026 haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der den Omnibus einarbeitet, am 13. April 2026 folgte die Anhörung im Rechtsausschuss (DRSC). Verabschiedet ist das Gesetz Anfang Oktober 2026 nicht. Nach einer Übersicht vom 2. Oktober 2026 wurde es seit der Anhörung nicht auf die Tagesordnung gesetzt, der Zeitplan ist auch nach der Sommerpause offen (goingpublic.de).
Bis dahin gelten die alten HGB-Regeln zur nichtfinanziellen Erklärung. Sie betreffen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Beschäftigten. Für einen Handwerksbetrieb oder einen mittelständischen Zulieferer ändert der offene Zeitplan nichts: Er war und ist nicht selbst berichtspflichtig.
Warum trotzdem gefragt wird
Die Pflicht trifft wenige, die Fragen kommen bei vielen an. Drei Wege sind typisch:
- Großkunden müssen in ihrem eigenen Bericht auch ihre Wertschöpfungskette darstellen und fragen deshalb Zulieferer nach Energie, CO2 und Arbeitsschutz. Für Geschäftsjahre ab 2027 dürfen sie von Zulieferern bis 1.000 Beschäftigte grundsätzlich nur noch die Angaben des freiwilligen Standards verlangen. Die genaue Liste steht unter Was Kunden fragen dürfen.
- Banken müssen ESG-Risiken im Kreditgeschäft bewerten. Die Leitlinien der Bankenaufsicht nennen den freiwilligen Standard für KMU ausdrücklich als Datenquelle. Mehr unter ESG-Kriterien in der Kreditvergabe.
- Öffentliche Auftraggeber fragen in Ausschreibungen zunehmend Umweltangaben ab.
Was das für Sie praktisch heißt
Rechnen Sie nicht damit, dass die Fragen mit dem Omnibus verschwinden. Die Richtlinie begrenzt den Umfang, nicht die Anfrage selbst. Wer seine Zahlen einmal nach dem freiwilligen Standard zusammengestellt hat, beantwortet jeden Bogen schneller und liefert überall dieselben Werte. Was zum Standard gehört, zeigt die Liste der VSME-Datenpunkte, den Unterschied zum Pflichtbericht erklärt VSME und CSRD.
Wenn ein Bogen schon auf dem Tisch liegt: Angaben eintragen, und Sie bekommen Bericht, EFRAG-Excel und CO2-Bilanz garantiert innerhalb von 60 Minuten, auf Wunsch mit den Antworten auf den Fragebogen.
Sonderfälle
Tochtergesellschaften eines großen Konzerns sind oft über den Konzernbericht der Mutter erfasst und berichten nicht selbst. Kapitalmarktorientierte kleine Unternehmen waren nach der alten CSRD für spätere Jahre vorgesehen; der Omnibus hat diese Pflicht gestrichen. Und wer Kreditinstitut oder Versicherer ist, hat eigene Offenlegungspflichten. Ob Ihr Unternehmen in einem dieser Fälle betroffen ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wir geben dazu keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Muss ein KMU einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen nicht. Viele erstellen trotzdem einen Bericht nach dem freiwilligen EU-Standard, weil Kunden und Banken die Daten verlangen.
Gibt es eine Pflicht zur CO2-Bilanz für Unternehmen?
Ein Gesetz, das kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland allgemein zu einer CO2-Bilanz verpflichtet, gibt es nicht. Wer CSRD-pflichtig wird, muss Treibhausgase im Bericht angeben. Für alle anderen kommt die Frage meist von Kunden, Banken oder aus Ausschreibungen.
Ab wann gilt der Omnibus in Deutschland?
Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit März 2026 in Kraft, muss aber bis zum 19. März 2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag, ein Termin für die Verabschiedung stand Anfang Oktober 2026 nicht fest.