Zum Inhalt springen
VSME sofort

Value Chain Cap: was Ihr Großkunde höchstens fragen darf

Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 dürfen berichtspflichtige Unternehmen von Zulieferern mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ihren Nachhaltigkeitsbericht grundsätzlich nur die Angaben des freiwilligen EU-Standards verlangen. Welche das sind, hängt davon ab, ob Sie bis 10 oder mehr Beschäftigte haben.

Stand: 3. Oktober 2026

Bericht jetzt erstellen

Festpreis ab 99,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa einer Stunde

Worum es geht

Mit dem Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026) beschränkt die EU die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht künftig auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz; die Mitgliedstaaten müssen das bis zum 19. März 2027 umsetzen. Gleichzeitig schützt sie deren Zulieferer: Unternehmen mit durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigten im vorangegangenen Geschäftsjahr gelten als geschützt. Von ihnen darf der berichtspflichtige Kunde für seinen Bericht keine Angaben verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen (Richtlinie (EU) 2026/470).

Welche Angaben das genau sind, legt Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 fest (EUR-Lex). Diese Liste heißt im Englischen „value chain cap“, Obergrenze für die Wertschöpfungskette.

Größen-Check

Ab wann

Die Regel zur Obergrenze (Artikel 3 der Verordnung) gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Die Verbote und das Ablehnungsrecht stehen in der Richtlinie; Deutschland muss sie bis zum 19. März 2027 in deutsches Recht übernehmen. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist Anfang Oktober 2026 noch nicht verabschiedet (Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen). Anfragen, die Sie heute für das Geschäftsjahr 2025 oder 2026 bekommen, fallen also noch nicht darunter. Viele Konzerne stellen ihre Lieferantenbögen trotzdem schon jetzt um.

Die Liste: bis 10 Beschäftigte

Von kleinen Betrieben darf der Kunde nur diese Angaben verlangen:

Angabe Inhalt
B1 gewähltes Modul, Einzel- oder Konzernbericht, Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigte, Land, Standorte
B8 Beschäftigte nach Vertragsart und nach Geschlecht
B9 Zahl und Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
B10 Mindestlohn ja oder nein, Anteil mit Tarifvertrag, Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem

CO2-Zahlen, Energie, Wasser und Abfall gehören für diese Größe nicht zur Obergrenze.

Die Liste: mehr als 10 Beschäftigte

Zusätzlich zu den Angaben oben:

Angabe Inhalt
B3 Gesamtenergieverbrauch in MWh, Treibhausgase Scope 1 und Scope 2 standortbasiert
B6 Wasserentnahme gesamt
B7 Kreislaufwirtschaft ja oder nein, Abfall gesamt nach gefährlich und nicht gefährlich, Anteil Recycling
C1 wesentliche Produkte und Leistungen, Märkte, wichtige Geschäftsbeziehungen
C5 Fluktuationsrate
C6 Verhaltenskodex oder Menschenrechtsrichtlinie, Beschwerdeverfahren
C7 bestätigte Menschenrechtsvorfälle im eigenen Betrieb und in der Wertschöpfungskette

Nicht dazu gehören zum Beispiel Scope-3-Emissionen, Klimaziele, Klimarisiken, Biodiversitätsflächen oder der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern.

Was der Kunde tun muss, wenn er mehr fragt

Fragt ein berichtspflichtiges Unternehmen trotzdem mehr ab, muss es Ihnen sagen, welche Angaben über die Obergrenze hinausgehen, und dass Sie das Recht haben, sie abzulehnen. Vertragsklauseln, die mehr verlangen, sind insoweit nicht bindend. Freiwillig dürfen Sie natürlich mehr liefern. Und die Obergrenze gilt nicht für Angaben, die der Kunde aus anderen Gründen braucht, etwa für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Wie wir damit umgehen

Wenn Sie uns einen Lieferantenfragebogen schicken, ordnen wir jede Frage einer Angabe des Standards zu. Fragen, die zu keiner Angabe passen, stehen in der Antwortdatei als „nicht im VSME-Katalog“. Ob Ihr Kunde sie stellen darf, bewerten wir nicht; die Markierung hilft Ihnen, das Gespräch zu führen. Mit dem Weitergabepaket bekommen Sie zusätzlich ein Begleitschreiben und eine Selbsterklärung zur Unternehmensgröße, auf die sich Ihr Kunde verlassen darf.

Laden Sie den Bogen Ihres Kunden hoch und tragen Sie Ihre Zahlen einmal ein. Sie bekommen den Bericht mit genau diesen Angaben und die Antworten auf den Bogen, garantiert innerhalb von 4 Stunden. Typische Fragen in Lieferantenbögen erklärt ESG-Fragebogen für Lieferanten.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Darf ich Fragen außerhalb der Obergrenze einfach ignorieren?

Die Richtlinie (EU) 2026/470 gibt geschützten Unternehmen ein Recht, Angaben über die Obergrenze hinaus abzulehnen, wenn sie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Kunden verlangt werden. Deutschland muss das bis zum 19. März 2027 umsetzen. Ob es im Einzelfall greift, hängt vom Zweck der Anfrage und vom Vertrag ab. Das beurteilen wir nicht; im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt oder Ihre Kammer.

Gilt die Obergrenze auch für die Bank?

Nein, nicht unmittelbar. Sie betrifft nur Anfragen für die Nachhaltigkeitsberichte nach der Bilanzrichtlinie. Die Verordnung ermuntert Banken und Versicherer aber, sich auf die Angaben des freiwilligen Standards zu beschränken (Erwägungsgrund 5).

Woher weiß mein Kunde, dass ich unter 1.000 Beschäftigten liege?

Er darf sich auf Ihre Selbsterklärung verlassen und muss sie nicht nachprüfen, es sei denn, sie ist offensichtlich falsch (Artikel 19a Absatz 3 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470). Maßgeblich ist der Durchschnitt der Beschäftigten im vorangegangenen Geschäftsjahr.