Die neun Angaben
| Angabe | Inhalt | Wer fragt danach |
|---|---|---|
| C1 Strategie | wesentliche Produkte und Leistungen, Märkte, Geschäftsbeziehungen, Nachhaltigkeitsbezug der Strategie | Großkunden, Investoren |
| C2 Beschreibung | Praktiken, Richtlinien und Ziele aus B2 genauer, verantwortliche Stelle | Großkunden |
| C3 Klimaziele | Ziel zur Senkung der Treibhausgase mit Basisjahr und Zieljahr; Übergangsplan bei hoher Klimawirkung | Banken, Großkunden |
| C4 Klimarisiken | Wettergefahren und Übergangsrisiken, Bewertung, Anpassung | Banken, Versicherer |
| C5 Belegschaft | Fluktuationsrate, Frauen und Männer in Führung, Solo-Selbstständige und Leiharbeit | Großkunden |
| C6 Menschenrechte | Verhaltenskodex oder Menschenrechtsrichtlinie, Inhalte, Beschwerdeweg | Großkunden, Banken |
| C7 Vorfälle | bestätigte Vorfälle im Betrieb und in der Wertschöpfungskette, Maßnahmen | Großkunden |
| C8 Umsätze | Umsätze mit Waffen, Tabak, fossilen Brennstoffen, bestimmten Chemikalien | Banken, Investoren |
| C9 Leitungsorgan | Verhältnis Frauen zu Männern im Leitungsorgan, wenn es eines gibt | Banken, Investoren |
Quelle: Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 (EUR-Lex).
Warum Banken das Zusatzmodul mögen
Am Ende des Standards steht eine Tabelle, welche Angaben Banken und Investoren für ihre eigenen Offenlegungspflichten weiterverwenden können. Der Offenlegung von Banken nach den Vorgaben der Bankenaufsicht sind dort unter anderem die Klimaziele und die Frage nach einem Übergangsplan (C3) und die Klimarisiken (C4) zugeordnet. Genau diese Punkte tauchen in fast jedem ESG-Fragebogen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf: Liegt der Betrieb in einem Hochwassergebiet? Gibt es eine Elementarschadenversicherung? Plant das Unternehmen, seine Emissionen zu senken? Wer das Zusatzmodul berichtet, hat diese Antworten schon im Bericht. Mehr dazu unter ESG-Fragebogen der Bank.
Ein Beispiel für C3 und C4
Ein Metallbaubetrieb mit 60 Beschäftigten hat 2025 Scope 1 und 2 von 427 t CO2e. Er plant, bis 2030 seine Emissionen um 30 % zu senken, durch eine PV-Anlage auf dem Hallendach und zwei elektrische Transporter. In C3 steht dann: Basisjahr 2025, 427 t, Zieljahr 2030, minus 30 %, also Zielwert rund 299 t, mit den beiden Maßnahmen. In C4 stehen die Gefahren, die er selbst eingeschätzt hat, etwa Starkregen am Standort, und seine Vorsorge, etwa eine Rückstauklappe und eine Elementarschadenversicherung. Der Standard verlangt keine Szenarioanalyse.
Wichtig: Ein Ziel ist eine Absicht, kein Ergebnis. Der Bericht formuliert es so, und er macht daraus keine pauschale Aussage über die Klimawirkung des Betriebs. Solche Aussagen sind gegenüber Verbrauchern seit dem 27.09.2026 ohne anerkannten Nachweis unzulässig, mehr unter Mit Nachhaltigkeit werben.
Was für kleine Betriebe freiwillig ist
Für Unternehmen mit höchstens 10 Beschäftigten sind unter anderem C1, C3, C4, C5 (Fluktuation), C6 und C7 freiwillig. Wählen sie das Zusatzmodul trotzdem, entscheiden sie bei diesen Punkten selbst, ob sie berichten. Im Bericht steht dann „freiwillig, nicht berichtet“.
Für das Zusatzmodul beantworten Sie im Formular rund 25 weitere Fragen, meist zum Ankreuzen. Wählen Sie das umfassende Paket: Bericht mit B1 bis B11 und C1 bis C9, Excel-Vorlage, CO2-Bilanz und die Antworten auf einen Fragebogen für 399 € netto, garantiert innerhalb von 4 Stunden. Was im Basismodul steckt, zeigt die Liste der VSME-Datenpunkte.
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Häufige Fragen
Muss ich das Zusatzmodul berichten?
Nein. Es ist eine Option. Wer es wählt, muss es aber vollständig anwenden, so wie das Basismodul auch (Absatz 27 des Standards). Viele Angaben darin sind für Betriebe bis 10 Beschäftigte freiwillig.
Brauche ich einen Klima-Übergangsplan?
Der Standard fragt nach einem Übergangsplan nur bei Unternehmen in Sektoren mit hoher Klimawirkung, und auch dort nur, ob es einen gibt und was darin steht. Einen Plan schreiben müssen Sie dafür nicht. Wir übernehmen Ihre Antwort, wir erstellen keinen Plan.
Welche Angaben aus C1 bis C9 darf mein Kunde verlangen?
Für Geschäftsjahre ab 2027 gehören bei mehr als 10 Beschäftigten C1 (Produkte, Märkte, Geschäftsbeziehungen), C5 (Fluktuation), C6 (Verhaltenskodex, Beschwerdeweg) und C7 (bestätigte Vorfälle) zur Obergrenze. Klimaziele und Klimarisiken gehören nicht dazu.