Drei Begriffe, sauber getrennt
| Begriff | Was es ist | Für wen |
|---|---|---|
| CSRD | EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (2022/2464), geändert durch den Omnibus I (2026/470) | nach dem Omnibus: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Umsatz |
| ESRS | die verpflichtenden Berichtsstandards zur CSRD | nur CSRD-pflichtige Unternehmen |
| VSME, jetzt VS | freiwilliger Standard nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 | Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte, die freiwillig berichten oder Kunden und Banken beliefern |
Der VSME entstand als EFRAG-Entwurf, wurde am 30. Juli 2025 zur Empfehlung der Kommission (Empfehlung (EU) 2025/1710) und ist seit dem 21.09.2026 als „Voluntary Standard“ ein Rechtsakt (EUR-Lex). Die Empfehlung hat seitdem keine Wirkung mehr. Was sich inhaltlich geändert hat, steht unter Voluntary Standard.
Wie groß der Unterschied ist
Die überarbeiteten ESRS haben nach Angaben von Beratern auch nach der Vereinfachung noch rund 320 verpflichtende Datenpunkte (goingpublic.de). Dazu kommen eine Wesentlichkeitsanalyse und die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Der freiwillige Standard kommt im Basismodul mit elf Angaben aus, B1 bis B11, viele davon für Betriebe bis 10 Beschäftigte freiwillig. Das Zusatzmodul C1 bis C9 ergänzt, was Banken und größere Kunden häufig zusätzlich fragen. Eine Prüfung verlangt der freiwillige Standard nicht (Erwägungsgrund 5 der Verordnung).
| ESRS (Pflicht) | Freiwilliger Standard | |
|---|---|---|
| Umfang | Themenstandards zu Umwelt, Sozialem, Governance | Basismodul B1 bis B11, Zusatzmodul C1 bis C9 |
| Wesentlichkeitsanalyse | doppelte Wesentlichkeit vorgeschrieben | nicht vorgesehen, stattdessen „wenn zutreffend“ |
| Scope 3 | bei Wesentlichkeit anzugeben | nur, wenn für die Branche angemessen |
| Prüfung | Prüfung mit begrenzter Sicherheit | keine Pflicht |
| Form | Teil des Lageberichts, digital ausgezeichnet | freier Bericht, Excel-Vorlage der EFRAG |
Warum der freiwillige Standard für Zulieferer reicht
Der Omnibus hat die beiden Welten verbunden. Ein CSRD-pflichtiger Kunde braucht für seinen Bericht Daten aus der Wertschöpfungskette. Damit er kleine Zulieferer nicht mit ESRS-Fragen überzieht, legt die Verordnung in Anhang II eine Liste fest, die für Geschäftsjahre ab 2027 die Obergrenze bildet. Fragt der Kunde für seinen Bericht mehr, muss er sagen, welche Angaben darüber hinausgehen, und dass Sie sie ablehnen dürfen. Dieses Recht muss Deutschland bis zum 19. März 2027 ins Gesetz schreiben. Mehr dazu unter Was Kunden fragen dürfen.
Banken sind davon nicht unmittelbar erfasst. Die Verordnung ermutigt sie aber, ihre Fragen an Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte möglichst auf den Standard zu beschränken.
Was das für Ihre Unterlagen heißt
Ein Bericht nach dem freiwilligen Standard deckt die Fragen der allermeisten Kunden und Banken ab. Was darüber hinausgeht, etwa Scope 3 oder Zertifikate, steht in unserer Antwortdatei als „nicht im VSME-Katalog“, damit Sie entscheiden können. Alle Angaben im Einzelnen zeigt die Liste der VSME-Datenpunkte.
Sie wollen den Bericht nicht selbst nach dem Standard aufbauen? Tragen Sie Ihre Zahlen ein: Das Programm rechnet die CO2-Bilanz, gliedert alles nach B1 bis B11 und füllt die Excel-Vorlage der EFRAG, für 249 € netto, garantiert innerhalb von 60 Minuten.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Kann ein KMU auch nach ESRS berichten?
Erlaubt ist das, sinnvoll selten. Die ESRS sind für große Unternehmen mit Wesentlichkeitsanalyse, Prüfung und Hunderten von Datenpunkten gebaut. Kunden und Banken fragen von kleineren Unternehmen die Angaben des freiwilligen Standards ab.
Erkennt mein Kunde einen VSME-Bericht für seinen CSRD-Bericht an?
Der freiwillige Standard ist ausdrücklich dafür gemacht, Daten an berichtspflichtige Kunden zu liefern. Für Geschäftsjahre ab 2027 ist er sogar die Obergrenze dessen, was ein solcher Kunde von Zulieferern bis 1.000 Beschäftigte für seinen Bericht verlangen darf.
Ist ein VSME-Bericht ein CSRD-Bericht?
Nein. Er ist ein freiwilliger Bericht. Wer selbst unter die CSRD fällt, muss nach ESRS berichten und den Bericht prüfen lassen. Der freiwillige Standard braucht keine Prüfung.