Wer die EFRAG ist und was freiwillig bedeutet
Kurz gesagt: Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht. Er stammt von der EFRAG, demselben Gremium, von dem die ESRS für die großen Berichtspflichtigen kommen, und führt zwei Module: das Basismodul mit den Angaben B1 bis B11 und das umfassende Modul mit C1 bis C9. Welche Angaben hineingehören, gibt der Standard selbst vor, Sie wählen sie nicht aus.
Die EFRAG berät die EU-Kommission bei Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichten. Den Standard hat sie für Betriebe entworfen, die unter den Schwellen der Berichtspflicht liegen und trotzdem Zahlen liefern sollen. Freiwillig heißt hier: Keine Behörde verlangt diesen Bericht, es gibt keine Abgabefrist und kein Bußgeld. Verlangt wird er von anderer Seite, meist vom Einkauf eines Großkunden vor der Verlängerung eines Vertrags oder von der Bank vor einer Kreditentscheidung. Wen eine echte Pflicht trifft, steht unter Wer berichten muss.
Die EU-Kommission hat den Standard inzwischen übernommen und als Voluntary Standard in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 veröffentlicht. Der Aufbau aus Basismodul und umfassendem Modul ist dabei geblieben, und der Name VSME ist weiter in Gebrauch. Was sich geändert hat und was seit dem 21.09.2026 gilt, steht unter Voluntary Standard (VS).
Für kleine Zulieferer zählt eine zweite Wirkung: Ab dem Geschäftsjahr 2027 begrenzen die Angaben dieses Standards, was ein berichtspflichtiger Kunde bei Zulieferern bis 1.000 Beschäftigte für seinen eigenen Bericht abfragen darf. Welche Felder dazugehören, listet Was Kunden fragen dürfen.
Was im Basismodul B1 bis B11 steht
- B1 und B2: Grundlagen des Berichts, also Zeitraum, Standorte und die angewandten Module, dazu die Praktiken des Betriebs wie Richtlinien, Zertifizierungen und geplante Vorhaben.
- B3 bis B7: Umwelt, also Energie und Treibhausgase, Verschmutzung, Biodiversität und Flächen, Wasser sowie Material und Abfall.
- B8 bis B10: Belegschaft, also Zahl und Struktur der Beschäftigten, Arbeitssicherheit und Unfälle, Vergütung, Tarifbindung und Schulungen.
- B11: Verurteilungen und Geldbußen wegen Korruption und Bestechung.
Wer ein Modul anwendet, beantwortet es komplett (Absatz 27). Druck nehmen drei Stellen heraus: Angaben mit dem Zusatz „wenn zutreffend“ bleiben leer, solange der Umstand bei Ihnen nicht vorkommt (Absatz 15). Energie, Treibhausgase, Wasser und Abfall darf ein Betrieb bis zehn Beschäftigte weglassen. Und was in Ihrer Branche dazugehört, dürfen Sie zusätzlich berichten (Absatz 12). Wie sich das zur Wesentlichkeit verhält, steht unter VSME und Wesentlichkeitsanalyse, jedes einzelne Feld listet VSME-Datenpunkte.
Das umfassende Modul C1 bis C9
Wer mehr liefern soll, bekommt Fragen aus dem umfassenden Modul: Strategie und Geschäftsmodell, Ziele zur Senkung der Emissionen, Klimarisiken, Menschenrechte und die Zusammensetzung des Leitungsorgans. Von Banken kommen daraus häufig die Fragen nach Klimarisiken am Standort und nach einem Reduktionsziel (ESG-Fragebogen der Bank). Punkt für Punkt steht das unter Das VSME-Zusatzmodul C1 bis C9.
Welche Unterlagen Sie dafür brauchen
Der Standard will Werte und keine Absichtserklärungen. Legen Sie sich vor dem Ausfüllen diese Unterlagen bereit:
- Jahresabrechnung für Strom mit den Kilowattstunden, dazu die Rechnungen für Gas, Heizöl oder Fernwärme.
- Kraftstoff aus der Tankabrechnung oder der Flottenkarte, getrennt nach den Fahrzeugen des Betriebs.
- Zählerstand oder Abrechnung für Wasser und die Nachweise des Entsorgers für Abfall.
- Beschäftigtenzahl, Arbeitsunfälle und die Stammdaten aus dem Handelsregister.
Alles muss sich auf dasselbe Geschäftsjahr beziehen, auch wenn die Abrechnungen anders geschnitten sind. Aus diesen Werten entsteht die CO2-Bilanz für Scope 1 und 2. Welcher Verbrauch in welchen Scope gehört, erklärt Scope 1, 2 und 3, den Faktor für Netzstrom führt Emissionsfaktor Strom. Scope 3 verlangt das Basismodul nicht; der Standard nennt Herstellung, Lebensmittel, Bau und Verpackung als Branchen, in denen das Thema oft aufkommt.
Was beim Ausfüllen schiefgeht
- Zeitraum nicht abgegrenzt: Die Stromrechnung läuft von März bis März, der Bericht über das Geschäftsjahr. Rechnen Sie den Verbrauch auf das Berichtsjahr um, statt die Summe der Rechnung zu übernehmen.
- Scope vertauscht: Kraftstoff im eigenen Fuhrpark und Gas in der eigenen Heizung gehören zu Scope 1, bezogener Strom und Fernwärme zu Scope 2. Wird das vermischt, stimmen beide Zahlen nicht.
- Geschätzt, ohne es zu sagen: Fehlt ein Wert, dürfen Sie ihn herleiten, müssen die Herleitung aber benennen. Eine Zahl ohne Herkunft fällt bei der ersten Rückfrage auf.
- Modul angefangen und liegen gelassen: Halbe Module gelten nicht als angewandt. Entweder das Basismodul ist vollständig beantwortet, oder der Bericht trägt den Namen des Standards nicht.
Vom Lesen zum Bericht
Liegen Abrechnungen, Zählerstände und Personalzahlen für ein Geschäftsjahr auf dem Tisch, ist der Rest Eintragen: Angaben eintragen, und Sie bekommen den Bericht nach dem Standard samt CO2-Bilanz für Scope 1 und 2. Preis und Ablauf stehen unter Preise.
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Häufige Fragen
Brauche ich für den VSME die Excel-Vorlage der EFRAG?
Nein. Die Vorlage ist ein Hilfsmittel und kein Teil des Standards. Ein Bericht ist nicht deshalb konform, weil er in dieser Datei steht, und nicht deshalb unvollständig, weil Sie sie nicht benutzt haben. Es zählt, dass die Angaben des angewandten Moduls vollständig und richtig sind.
Muss ich beide Module ausfüllen?
Nein. Das Basismodul trägt allein. Das umfassende Modul kommt dazu, wenn ein Kunde oder eine Bank nach Strategie, Klimazielen, Klimarisiken, Menschenrechten oder dem Leitungsorgan fragt. Ein Modul, das Sie anwenden, beantworten Sie dann aber komplett (Absatz 27).
Heißt der Standard jetzt VSME oder VS?
Beides ist im Umlauf. Die EFRAG hat ihn als VSME entwickelt, die EU-Kommission hat ihn als Voluntary Standard übernommen. Aufbau und Angaben sind dieselben, die Unterschiede stehen auf der Seite zum Voluntary Standard.
Gilt der Standard auch für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten?
Anwenden darf ihn jeder Betrieb. Energie, Treibhausgase, Wasser und Abfall sind für diese Größe freiwillig, die übrigen Angaben des Basismoduls bleiben.